Allgemeine Liefer-, Verkaufs- und

Geschäftsbedingungen und

Hinweise nach dem Fernabsatzgesetz

1. Allgemeines / Geltungsbereich

(a) Sie können den Text dieser AGB ausdrucken oder auf Ihrem Computer speichern.

Definitionen:
Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
 

Alle Rechtsgeschäfte mit den Kunden der Firma

Schug Brigitte

 –Beratung und Vertrieb von technischen Kommunikationsmittel-

Am Trausberg 1

66636 Tholey – Hasborn

 

kurz „Schug Kommunikationstechnik“ genannt, insbesondere Verträge über

Lieferungen, kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden

Bedingungen zustande

(b) Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichenden

Bedingungen des Kunden wird von der Schug Kommunikationstechnik

widersprochen, soweit die Schug Kommunikationstechnik diesen nicht ausdrücklich

schriftlich zugestimmt hat. Die Bedingungen der Schug Kommunikationstechnik

gelten auch für die Fälle, in denen die Schug Kommunikationstechnik in Kenntnis

entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag

schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des

Kunden ausgeführt hat.

2. Angebot / Vertragsabschluss

(a) Die Angebote der Schug Kommunikationstechnik sind - sofern nicht schriftlich

anders vereinbart - bis Vertragsschluss stets unverbindlich und

freibleibend und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung.

Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte kommen erst nach

Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Schug Kommunikationstechnik,

spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande.

(b) Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie

geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung, soweit diese

nicht einer vertraglichen Verpflichtung widersprechen, bleibt der

Schug Kommunikationstechnik vorbehalten und stellen keine Mängel dar. An den

erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden.

(c) Ist das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über

Mobilfunkdienstleistungen mit einem Dritten, insbesondere einem Mobilfunkanbieter

gerichtet, so kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde durch den

Mobilfunkanbieter akzeptiert wird.

3. Preise / Zahlung / Verzug

(a) Die Preise sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, reine Bruttopreise in

Euro und verstehen sich ohne Kosten für Fracht,Transport, Versicherung,

Verpackung. Bei Bestellungen unter 100,- Euro Gesamtbetrag wird ein

Kleinstauftragszuschlag von z. Z. 15,- Euro  erhoben. Soweit nicht anders

vereinbart, gilt der am Tag der Lieferung allgemein gültige Listenpreis der Schug

Kommunikationstechnik.

(b) Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung, die Belieferung des Kunden gegen

Nachnahme oder Vorauskasse, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen

getroffen wurden.

Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der

in den Rechnungen der Schug Kommunikationstechnik angegebenen Zahlungsfristen

zu leisten. Schecks werden nur erfüllungshalber und Wechsel nicht als

Zahlungsmittel angenommen. Skonti dürfen nur beansprucht werden,

wenn diese von der Schug Kommunikationstechnik in der Rechnung zugesagt

worden sind. Der Abzug vereinbarter Skonti ist in jedem Fall nur

unter der Bedingung zulässig, dass der Kunde nicht mit anderen

Zahlungen im Verzug ist. Von der Schug Kommunikationstechnik dem Kunden

eingeräumte oder vereinbarte Zahlungsziele kann die Schug Kommunikationstechnik

jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

(c) Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung

bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die Schug Kommunikationstechnik berechtigt,

Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die

Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt der Schug

Kommunikationstechnik vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden

sämtliche Forderungen der Schug Kommunikationstechnik aus der gesamten

Geschäftsbeziehung sofort fällig.

4. Aufrechnung / Zurückbehaltung

(a) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig

festgestellten Forderungen zulässig.

(b) Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen.

Ebenso ausgeschlossen sind Zurückbehaltungsrechte des Kunden, wenn diese nicht

auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

5. Lieferung / Versand

(a) Lieferungen erfolgen ab Lager Tholey auf Rechnung  des Kunden. Die Schug

Kommunikationstechnik ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z. B.

direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Die jeweiligen Bedingungen gelten dann

entsprechend. Teillieferungen und Teilleistungen durch die Schug

Kommunikationstechnik sind zulässig.

(b) Unvorhergesehene Leistungshindernisse, auch bei den Vorlieferanten,

hat die Schug Kommunikationstechnik nicht zu vertreten und berechtigen

die Schug Kommunikationstechnik, Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise

aufzuheben und Liefertermine angemessen zu verlängern. Die

Schug Kommunikationstechnik ist nur im Rahmen der ordnungsgemäßen

Eigenbelieferung zur Leistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung

für das Risiko der Beschaffung. Dies gilt auch im Fall des bereits

eingetretenen Lieferverzuges.

(c) Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte.

Ausdrücklich vereinbarte Liefertermine gelten mit Anzeige der

Versandbereitschaft und bei Versendung der Ware als eingehalten.

Liefertermine gelten ausschließlich unter der Bedingung der

ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eigenbelieferung der

Schug Kommunikationstechnik sowie dem Ausschluss der Haftung der Schug

Kommunikationstechnik für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle eines andauernden

Leistungshindernisses von mehr als drei Monaten ist der Kunde berechtigt,

unter angemessener Nachfristsetzung, die mindestens 10 Werktage

betragen muss, für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages

zurückzutreten.

(d) Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich

schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges

und der Beförderungsart durch die Schug Kommunikationstechnik ohne Haftung für

billigste Verfrachtung.

Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen

Wunsch des Kunden vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert,

so ist die Schug Kommunikationstechnik berechtigt, beginnend 30 Tage nach

Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe

von 1/2 % des Netto-Rechnungsbetrages für jeden angefangenen

Monat vorbehaltlich des Gegenbeweises zu verlangen. Ebenso

hat die Schug Kommunikationstechnik das Recht, bei Nachweis einen höheren

Betrag zu fordern.

(e)  Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie

der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versandkauf mit

der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur

Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Kunden über.

(f)  Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und

der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf

erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich,

wenn der Verbraucher in Verzug mit der Annahme der verkauften Sache ist.

(g) Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von der Schug

Kommunikationstechnik in den Versandkosten berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt / Sicherung

(a) Die Schug Kommunikationstechnik behält sich das Eigentum an den gelieferten

Waren (Vorbehaltsware) vor, bis ihre sämtliche Forderungen

 beglichen sind.

(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der erforderlichen

Sorgfalt zu behandeln.

(c) Die Schug Kommunikationstechnik kann verlangen, dass der Kunde ihr die

abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle

zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen

Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

(d) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden

Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist die Schug Kommunikationstechnik

nach Wahl und auf schriftliches Verlangen des Kunden zur Freigabe

der darüber hinausgehenden Sicherheiten verpflichtet.

(e) Der Kunde ist verpflichtet, der Schug Kommunikationstechnik jede Handlung,

die das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen

oder gefährden können, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei

hat der Kunde der Schug Kommunikationstechnik alle für Abwehrmaßnahmen

notwendigen Informationen mitzuteilen. Nicht durch Dritte ersatzfähige

Kosten der Abwehrmaßnahmen werden der Schug Kommunikationstechnik

von dem Kunden erstattet.

 

7. Gewährleistung / Verjährung

(a) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit

den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck

gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere

oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein

darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als

vereinbart, wenn sie von der Schug Kommunikationstechnik ausdrücklich schriftlich

bestätigt wurden. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder

unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten

Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden

oder Dritte zurückzuführen sind, kann die Schug Kommunikationstechnik keine

Gewährleistung übernehmen. Von der Gewährleistungspflicht auch

nicht umfasst sind Schäden, die durch Abnutzung, ungewöhnliche

äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden

sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die Schug Kommunikationstechnik zudem

befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder

Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder

Dritte vorgenommen worden sind. Die Haftungsbefreiung gilt

ebenso für Schäden, die auf die Verwendung von Fremdzubehör

zurückzuführen sind.

(b)

(c) Die Gewährleistungfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab

Rechnungsdatum der Schug Kommunikationstechnik. Die Gewährleistung für

gebrauchte Waren wird ausgeschlossen. Der Ablauf der Verjährung

wird durch Verhandlungen über die Gewährleistung nicht gehemmt,

wenn der Kunde dies der Schug Kommunikationstechnik nicht vorab schriftlich

mitgeteilt hat. Mängel können nur unverzüglich, maximal binnen

einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware

und unter Einräumung einer sofortigen Nachprüfung durch die

Schug Kommunikationstechnik, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel

geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die

Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom

Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die

Ware seinerseits weiterleitet. Mängel, die auch bei der gebotenen

Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach

Entdeckung geltend zu machen. Ungeachtet der Mängelrüge ist die

Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Gewährleistungsansprüche

aufgrund nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Dies gilt

auch für Mängelanzeigen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

(e) Bei Transportschäden ist vor der Abnahme und der Entladung

der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post,

Spediteur, Paketdienste usw. zu veranlassen, und es ist eine

schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle

einzuholen. Dem Kunde obliegt die Einhaltung von Ausschlussfristen

z.B. nach den Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen.

Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen

Dritte hat der Kunde einzustehen.

(f) Der bei der Lieferung von Waren von der Schug Kommunikationstechnik zu

beachtende Sorgfaltsmaßstab ist der eines Unternehmers. Dies gilt auch in den

Fällen, in den Waren unter Eigenmarken der Schug Kommunikationstechnik geliefert

werden.

(g) Der Nachweis eines Mangels sowie dessen Vorliegen zum

Zeitpunkt des Gefahrenübergangs obliegt dem Kunden. Ist ein

Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde verpflichtet, vor einer

Geltendmachung gegenüber der Schug Kommunikationstechnik eine Durchsetzung

der Ansprüchen gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich

zu versuchen, wenn der Hersteller seinen Sitz oder eine

Niederlassung in Deutschland hat und die Schug Kommunikationstechnik zu diesem

Zweck dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Verfügung

stellt und mögliche eigene Ansprüche auf Verlangen des

Kunden gegen den Hersteller an den Kunden abtritt.

(h) Soweit eine Garantie durch die Schug Kommunikationstechnik erfolgt, gilt diese

nur gegenüber dem Endverbraucher. Der Kunde unterstützt die

Schug Kommunikationstechnik weitestgehend bei der Erfüllung des

Garantieversprechens.

(i)

(j) Für Akkus, Batterien und Neonröhren kann die Schug Kommunikationstechnik

keine Gewährleistung übernehmen.

(k)  Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, so ist Schug

Kommunikationstechnik lediglich verpflichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu

liefern, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der

ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(l) Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig.

Die für einen Kostenvoranschlag entstehenden Kosten

werden dem Kunden entsprechend dem allgemein gültigen

Listenpreis der Schug Kommunikationstechnik gesondert in Rechnung gestellt,

sofern der Kunde nach erfolgter Untersuchung von seinem Auftrag

zurücktritt.

(m) Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen

nach Abholaufforderung abgeholt, kann die Schug Kommunikationstechnik nach

Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.

Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die

Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung

und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung

oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser dreimonatigen

Frist ist die Schug Kommunikationstechnik berechtigt, den Auftragsgegenstand

zur Deckung ihrer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger

Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

 

8. Haftung

(a) Die Haftung der Schug Kommunikationstechnik, deren gesetzlicher Vertreter und

Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches

oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt wird. Bei der fahrlässigen

Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist der

Schadensersatz auf einen vertragstypischen und für die Schug

Kommunikationstechnik  vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Rückgaben / Rücksendungen für Unternehmer

(a) Von der Schug Kommunikationstechnik gelieferte Ware wird nur nach vorheriger

schriftlicher Zustimmung durch die Schug Kommunikationstechnik zurückgenommen.

Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden

und originalverpackt und vollständig sein (komplette, unbeschädigte

Originalverpackung, Zubehör, Bedienungsanleitung, vollständiges

Verpackungsmaterial usw.).

(b) Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% (mindestens

15,- Euro) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben.

Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen sind

grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.

Alle Rücksendungen an die Schug Kommunikationstechnik, die nach der Zustimmung

durch die Schug Kommunikationstechnik vorgenommen werden, reisen auf

Gefahr und Kosten des Absenders. Dies gilt auch für den zufälligen

Untergang der Ware. Die Sendungen müssen die Schug Kommunikationstechnik

frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten

sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z. B. Zustellgebühr)

erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar

per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.

 

10. Schadenersatz bei Nichtabnahme durch Unternehmer

(a) Nimmt der Kunde vertragswidrig die Ware nicht ab, so haftet

er der Schug Kommunikationstechnik für den entstandenen Schaden. Dieser wird

mit 15 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer

pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren

Schadens vereinbart. Die Schug Kommunikationstechnik hat das Recht, bei

Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.

(b) Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rücktransport zu

tragen.

11. Gewerbliche Schutzrechte

(a) Gelieferte Waren dürfen nicht ohne das von der Schug Kommunikationstechnik

oder den Vorlieferanten der Schug Kommunikationstechnik angebrachte

Warenzeichen verkauft werden. Bundles, unabhängig davon, ob es sich

um Soft- und/oder Hardware handelt, dürfen nicht getrennt und

die jeweilige Waren einzeln verkauft werden. Seriennummern

dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

(b) Im übrigen ist dem Kunden jegliche und/oder weitere

Verwendung der Warenzeichen der Schug Kommunikationstechnik, insbesondere

für Werbezwecke, untersagt. Klischees der Schug Kommunikationstechnik bleiben

auch nach voller Bezahlung im Eigentum der Schug Kommunikationstechnik.

(c) Bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Dritten, haftet

die Schug Kommunikationstechnik nur, insoweit dies der Schug

Kommunikationstechnik bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass

gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und der Kunde insoweit

rechtskräftig in Anspruch genommen wird. Die Haftung ist der Höhe nach auf

den Rechnungsendbetrag der gelieferten und das Schutzrecht

verletzenden Waren beschränkt.

12. Datenschutz

Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§

28, 34 Bundesdatenschutzgesetz EDV-mäßig gespeichert.

13. Telefaxrundschreiben / E-Mailings

Die Schug Kommunikationstechnik nutzt die Form von Telefaxrundschreiben und

E-Mailings, um Ihre Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der

Informationsbereitstellung zu widersprechen.

14. Verschiedenes / Erfüllungsort und Gerichtsstand /

Salvatorische Klausel

(a) Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam

sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten

sich eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine wirksame

zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich

und rechtlich möglichst nahe kommt.

(b) Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu

ihrer rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch

die Schug Kommunikationstechnik. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

(c) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und über die

Entstehung und Wirksamkeit dieses Verhältnisses ergebenden

Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist der Gerichtsstand, soweit

nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Tholey,

Sitz der Schug Kommunikationstechnik. Die Schug Kommunikationstechnik ist

berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für alle

Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist Tholey. Es gilt

 deutsches Recht.

15 Widerrufs- und Rückgaberecht

Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein

Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer

 selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen  ohne Angabe von

Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache

widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung

der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Schug Brigitte,

Beratung und Vertrieb von technischen Kommunikationsmittel,

Am Trausberg 1,

66636 Tholey – Hasborn,

Fax.:00 49 68 53 89 29 51,

E-Mail: Brigitte@SchugKommunikationstechnik.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in

verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz

leisten.

Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu

40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die

gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie

kostenfrei.

Rückgabebelehrung

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei

Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit

Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B.

bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in

Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung

der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des

Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten

und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Schug Brigitte,

Beratung und Vertrieb von technischen Kommunikationsmittel,

Am Trausberg 1,

66636 Tholey – Hasborn,

Fax.:00 49 68 53 89 29 51,

E-Mail: Brigitte@SchugKommunikationstechnik.de

Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei ihnen abgeholt.

 

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)

herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt

werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich

auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -

zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie

die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was

deren Wert beeinträchtigt.

 

Schug Kommunikationstechnik, 66636 Tholey

Stand: Februar 2004

Schaumberg in Tholey