Allgemeine Liefer-, Verkaufs- und
Geschäftsbedingungen und
Hinweise nach dem Fernabsatzgesetz
1. Allgemeines / Geltungsbereich
2. Angebot / Vertragsabschluss
4. Aufrechnung / Zurückbehaltung
6. Eigentumsvorbehalt / Sicherung
7. Gewährleistung / Verjährung
10. Schadenersatz bei Nichtabnahme
13. Telefaxrundschreiben / E-Mailings
1. Allgemeines / Geltungsbereich
(a) Sie können den Text dieser AGB ausdrucken oder auf Ihrem Computer speichern.
Definitionen:
Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Alle Rechtsgeschäfte mit den Kunden der Firma
Schug Brigitte
–Beratung und Vertrieb von technischen Kommunikationsmittel-
Am Trausberg 1
66636 Tholey – Hasborn
kurz „Schug Kommunikationstechnik“ genannt, insbesondere Verträge über
Lieferungen, kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Bedingungen zustande
(b) Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichenden
Bedingungen des Kunden wird von der Schug Kommunikationstechnik
widersprochen, soweit die Schug Kommunikationstechnik diesen nicht ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat. Die Bedingungen der Schug Kommunikationstechnik
gelten auch für die Fälle, in denen die Schug Kommunikationstechnik in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag
schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des
Kunden ausgeführt hat.
2. Angebot / Vertragsabschluss
(a) Die Angebote der Schug Kommunikationstechnik sind - sofern nicht schriftlich
anders vereinbart - bis Vertragsschluss stets unverbindlich und
freibleibend und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung.
Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte kommen erst nach
Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Schug Kommunikationstechnik,
spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande.
(b) Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie
geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung, soweit diese
nicht einer vertraglichen Verpflichtung widersprechen, bleibt der
Schug Kommunikationstechnik vorbehalten und stellen keine Mängel dar. An den
erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden.
(c) Ist das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über
Mobilfunkdienstleistungen mit einem Dritten, insbesondere einem Mobilfunkanbieter
gerichtet, so kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde durch den
Mobilfunkanbieter akzeptiert wird.
(a) Die Preise sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, reine Bruttopreise in
Euro und verstehen sich ohne Kosten für Fracht,Transport, Versicherung,
Verpackung. Bei Bestellungen unter 100,- Euro Gesamtbetrag wird ein
Kleinstauftragszuschlag von z. Z. 15,- Euro erhoben. Soweit nicht anders
vereinbart, gilt der am Tag der Lieferung allgemein gültige Listenpreis der Schug
Kommunikationstechnik.
(b) Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung, die Belieferung des Kunden gegen
Nachnahme oder Vorauskasse, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen
getroffen wurden.
Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der
in den Rechnungen der Schug Kommunikationstechnik angegebenen Zahlungsfristen
zu leisten. Schecks werden nur erfüllungshalber und Wechsel nicht als
Zahlungsmittel angenommen. Skonti dürfen nur beansprucht werden,
wenn diese von der Schug Kommunikationstechnik in der Rechnung zugesagt
worden sind. Der Abzug vereinbarter Skonti ist in jedem Fall nur
unter der Bedingung zulässig, dass der Kunde nicht mit anderen
Zahlungen im Verzug ist. Von der Schug Kommunikationstechnik dem Kunden
eingeräumte oder vereinbarte Zahlungsziele kann die Schug Kommunikationstechnik
jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
(c) Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung
bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die Schug Kommunikationstechnik berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die
Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt der Schug
Kommunikationstechnik vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden
sämtliche Forderungen der Schug Kommunikationstechnik aus der gesamten
Geschäftsbeziehung sofort fällig.
4. Aufrechnung / Zurückbehaltung
(a) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
(b) Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen.
Ebenso ausgeschlossen sind Zurückbehaltungsrechte des Kunden, wenn diese nicht
auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
(a) Lieferungen erfolgen ab Lager Tholey auf Rechnung des Kunden. Die Schug
Kommunikationstechnik ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z. B.
direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Die jeweiligen Bedingungen gelten dann
entsprechend. Teillieferungen und Teilleistungen durch die Schug
Kommunikationstechnik sind zulässig.
(b) Unvorhergesehene Leistungshindernisse, auch bei den Vorlieferanten,
hat die Schug Kommunikationstechnik nicht zu vertreten und berechtigen
die Schug Kommunikationstechnik, Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise
aufzuheben und Liefertermine angemessen zu verlängern. Die
Schug Kommunikationstechnik ist nur im Rahmen der ordnungsgemäßen
Eigenbelieferung zur Leistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung
für das Risiko der Beschaffung. Dies gilt auch im Fall des bereits
eingetretenen Lieferverzuges.
(c) Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte.
Ausdrücklich vereinbarte Liefertermine gelten mit Anzeige der
Versandbereitschaft und bei Versendung der Ware als eingehalten.
Liefertermine gelten ausschließlich unter der Bedingung der
ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eigenbelieferung der
Schug Kommunikationstechnik sowie dem Ausschluss der Haftung der Schug
Kommunikationstechnik für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle eines andauernden
Leistungshindernisses von mehr als drei Monaten ist der Kunde berechtigt,
unter angemessener Nachfristsetzung, die mindestens 10 Werktage
betragen muss, für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages
zurückzutreten.
(d) Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges
und der Beförderungsart durch die Schug Kommunikationstechnik ohne Haftung für
billigste Verfrachtung.
Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen
Wunsch des Kunden vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert,
so ist die Schug Kommunikationstechnik berechtigt, beginnend 30 Tage nach
Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe
von 1/2 % des Netto-Rechnungsbetrages für jeden angefangenen
Monat vorbehaltlich des Gegenbeweises zu verlangen. Ebenso
hat die Schug Kommunikationstechnik das Recht, bei Nachweis einen höheren
Betrag zu fordern.
(e) Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie
der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versandkauf mit
der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Kunden über.
(f) Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich,
wenn der Verbraucher in Verzug mit der Annahme der verkauften Sache ist.
(g) Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von der Schug
Kommunikationstechnik in den Versandkosten berechnet.
6. Eigentumsvorbehalt / Sicherung
(a) Die Schug Kommunikationstechnik behält sich das Eigentum an den gelieferten
Waren (Vorbehaltsware) vor, bis ihre sämtliche Forderungen
beglichen sind.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der erforderlichen
Sorgfalt zu behandeln.
(c) Die Schug Kommunikationstechnik kann verlangen, dass der Kunde ihr die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(d) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist die Schug Kommunikationstechnik
nach Wahl und auf schriftliches Verlangen des Kunden zur Freigabe
der darüber hinausgehenden Sicherheiten verpflichtet.
(e) Der Kunde ist verpflichtet, der Schug Kommunikationstechnik jede Handlung,
die das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen
oder gefährden können, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei
hat der Kunde der Schug Kommunikationstechnik alle für Abwehrmaßnahmen
notwendigen Informationen mitzuteilen. Nicht durch Dritte ersatzfähige
Kosten der Abwehrmaßnahmen werden der Schug Kommunikationstechnik
von dem Kunden erstattet.
7. Gewährleistung / Verjährung
(a) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit
den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck
gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere
oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein
darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als
vereinbart, wenn sie von der Schug Kommunikationstechnik ausdrücklich schriftlich
bestätigt wurden. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten
Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden
oder Dritte zurückzuführen sind, kann die Schug Kommunikationstechnik keine
Gewährleistung übernehmen. Von der Gewährleistungspflicht auch
nicht umfasst sind Schäden, die durch Abnutzung, ungewöhnliche
äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden
sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die Schug Kommunikationstechnik zudem
befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder
Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder
Dritte vorgenommen worden sind. Die Haftungsbefreiung gilt
ebenso für Schäden, die auf die Verwendung von Fremdzubehör
zurückzuführen sind.
(b)
(c) Die Gewährleistungfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab
Rechnungsdatum der Schug Kommunikationstechnik. Die Gewährleistung für
gebrauchte Waren wird ausgeschlossen. Der Ablauf der Verjährung
wird durch Verhandlungen über die Gewährleistung nicht gehemmt,
wenn der Kunde dies der Schug Kommunikationstechnik nicht vorab schriftlich
mitgeteilt hat. Mängel können nur unverzüglich, maximal binnen
einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware
und unter Einräumung einer sofortigen Nachprüfung durch die
Schug Kommunikationstechnik, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel
geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die
Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom
Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die
Ware seinerseits weiterleitet. Mängel, die auch bei der gebotenen
Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach
Entdeckung geltend zu machen. Ungeachtet der Mängelrüge ist die
Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Gewährleistungsansprüche
aufgrund nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Mängelanzeigen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
(e) Bei Transportschäden ist vor der Abnahme und der Entladung
der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post,
Spediteur, Paketdienste usw. zu veranlassen, und es ist eine
schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle
einzuholen. Dem Kunde obliegt die Einhaltung von Ausschlussfristen
z.B. nach den Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen.
Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen
Dritte hat der Kunde einzustehen.
(f) Der bei der Lieferung von Waren von der Schug Kommunikationstechnik zu
beachtende Sorgfaltsmaßstab ist der eines Unternehmers. Dies gilt auch in den
Fällen, in den Waren unter Eigenmarken der Schug Kommunikationstechnik geliefert
werden.
(g) Der Nachweis eines Mangels sowie dessen Vorliegen zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs obliegt dem Kunden. Ist ein
Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde verpflichtet, vor einer
Geltendmachung gegenüber der Schug Kommunikationstechnik eine Durchsetzung
der Ansprüchen gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich
zu versuchen, wenn der Hersteller seinen Sitz oder eine
Niederlassung in Deutschland hat und die Schug Kommunikationstechnik zu diesem
Zweck dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Verfügung
stellt und mögliche eigene Ansprüche auf Verlangen des
Kunden gegen den Hersteller an den Kunden abtritt.
(h) Soweit eine Garantie durch die Schug Kommunikationstechnik erfolgt, gilt diese
nur gegenüber dem Endverbraucher. Der Kunde unterstützt die
Schug Kommunikationstechnik weitestgehend bei der Erfüllung des
Garantieversprechens.
(i)
(j) Für Akkus, Batterien und Neonröhren kann die Schug Kommunikationstechnik
keine Gewährleistung übernehmen.
(k) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, so ist Schug
Kommunikationstechnik lediglich verpflichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu
liefern, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der
ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(l) Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig.
Die für einen Kostenvoranschlag entstehenden Kosten
werden dem Kunden entsprechend dem allgemein gültigen
Listenpreis der Schug Kommunikationstechnik gesondert in Rechnung gestellt,
sofern der Kunde nach erfolgter Untersuchung von seinem Auftrag
zurücktritt.
(m) Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen
nach Abholaufforderung abgeholt, kann die Schug Kommunikationstechnik nach
Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen.
Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die
Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung
und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung
oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser dreimonatigen
Frist ist die Schug Kommunikationstechnik berechtigt, den Auftragsgegenstand
zur Deckung ihrer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger
Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
(a) Die Haftung der Schug Kommunikationstechnik, deren gesetzlicher Vertreter und
Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt wird. Bei der fahrlässigen
Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist der
Schadensersatz auf einen vertragstypischen und für die Schug
Kommunikationstechnik vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Rückgaben / Rücksendungen für Unternehmer
(a) Von der Schug Kommunikationstechnik gelieferte Ware wird nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung durch die Schug Kommunikationstechnik zurückgenommen.
Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden
und originalverpackt und vollständig sein (komplette, unbeschädigte
Originalverpackung, Zubehör, Bedienungsanleitung, vollständiges
Verpackungsmaterial usw.).
(b) Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% (mindestens
15,- Euro) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben.
Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen sind
grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.
Alle Rücksendungen an die Schug Kommunikationstechnik, die nach der Zustimmung
durch die Schug Kommunikationstechnik vorgenommen werden, reisen auf
Gefahr und Kosten des Absenders. Dies gilt auch für den zufälligen
Untergang der Ware. Die Sendungen müssen die Schug Kommunikationstechnik
frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten
sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z. B. Zustellgebühr)
erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar
per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.
10. Schadenersatz bei Nichtabnahme durch Unternehmer
(a) Nimmt der Kunde vertragswidrig die Ware nicht ab, so haftet
er der Schug Kommunikationstechnik für den entstandenen Schaden. Dieser wird
mit 15 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer
pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren
Schadens vereinbart. Die Schug Kommunikationstechnik hat das Recht, bei
Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.
(b) Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rücktransport zu
tragen.
(a) Gelieferte Waren dürfen nicht ohne das von der Schug Kommunikationstechnik
oder den Vorlieferanten der Schug Kommunikationstechnik angebrachte
Warenzeichen verkauft werden. Bundles, unabhängig davon, ob es sich
um Soft- und/oder Hardware handelt, dürfen nicht getrennt und
die jeweilige Waren einzeln verkauft werden. Seriennummern
dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
(b) Im übrigen ist dem Kunden jegliche und/oder weitere
Verwendung der Warenzeichen der Schug Kommunikationstechnik, insbesondere
für Werbezwecke, untersagt. Klischees der Schug Kommunikationstechnik bleiben
auch nach voller Bezahlung im Eigentum der Schug Kommunikationstechnik.
(c) Bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Dritten, haftet
die Schug Kommunikationstechnik nur, insoweit dies der Schug
Kommunikationstechnik bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass
gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und der Kunde insoweit
rechtskräftig in Anspruch genommen wird. Die Haftung ist der Höhe nach auf
den Rechnungsendbetrag der gelieferten und das Schutzrecht
verletzenden Waren beschränkt.
Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§
28, 34 Bundesdatenschutzgesetz EDV-mäßig gespeichert.
13. Telefaxrundschreiben / E-Mailings
Die Schug Kommunikationstechnik nutzt die Form von Telefaxrundschreiben und
E-Mailings, um Ihre Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der
Informationsbereitstellung zu widersprechen.
14. Verschiedenes / Erfüllungsort und Gerichtsstand /
Salvatorische Klausel
(a) Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten
sich eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich
und rechtlich möglichst nahe kommt.
(b) Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu
ihrer rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
die Schug Kommunikationstechnik. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
(c) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und über die
Entstehung und Wirksamkeit dieses Verhältnisses ergebenden
Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist der Gerichtsstand, soweit
nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Tholey,
Sitz der Schug Kommunikationstechnik. Die Schug Kommunikationstechnik ist
berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist Tholey. Es gilt
deutsches Recht.
15 Widerrufs- und Rückgaberecht
Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Schug Brigitte,
Beratung und Vertrieb von technischen Kommunikationsmittel,
Am Trausberg 1,
66636 Tholey – Hasborn,
Fax.:00 49 68 53 89 29 51,
E-Mail: Brigitte@SchugKommunikationstechnik.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu
40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei.
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei
Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B.
bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in
Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des
Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten
und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Schug Brigitte,
Beratung und Vertrieb von technischen Kommunikationsmittel,
Am Trausberg 1,
66636 Tholey – Hasborn,
Fax.:00 49 68 53 89 29 51,
E-Mail: Brigitte@SchugKommunikationstechnik.de
Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei ihnen abgeholt.
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie
die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was
deren Wert beeinträchtigt.
Schug Kommunikationstechnik, 66636 Tholey
Stand: Februar 2004
